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Geschäftsbedingungen bei Vermittlung von Temporärstellen

 

1.

Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Verleihvertrages resp. der mündlichen Vereinbarung. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Angestellten beim Kunden. Der Kunde anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich. Ist der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag resp. die mündliche Vereinbarung annulliert. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden innert 3 Tagen gelten die vorliegenden Bedingungen als akzeptiert.

2.

Unsere temporären Angestellten sind durch einen Arbeitsvertrag an unsere Unternehmung gebunden und stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden.

3.

Der Stundentarif (inklusive aller Sozialleistungen), die Spesen, der Beginn und die Dauer des Einsatzes werden im Voraus telefonisch vereinbart und mit einer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.

4.

Der Kunde verpflichtet sich, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem Angestellten vorschriftsgemäss behandelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit des Angestellten zu treffen und sich an die der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen Vorschriften zu halten. Weiter ist der Kunde dafür besorgt, dass unser Mitarbeiter die Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.

5.

Ist ein Angestellter den Anforderungen des Kunden entgegen den Erwartungen nicht gewachsen, steht diesem das Recht auf Rückweisung ohne Verrechnung, innert der ersten vier Arbeitsstunden zu, wobei wir uns sofort um eine Ersatzkraft bemühen werden.
 

6.

Aufgrund des vom Kunden unterzeichneten Arbeitsrapportes verrechnen wir die ausgewiesenen Arbeitsstunden. Innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erwarten wir die Überweisung.

7.

Unsere Angestellten geniessen unser volles Vertrauen. Wir lehnen jedoch grundsätzlich jede Verantwortung ab, falls er mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun hat, oder falls er die ihm vom Kunden anvertrauten Maschinen, Geräte und Materialien beschädigt. Gegenüber Dritten arbeitet unser Angestellter unter der Verantwortung des Kunden (OR Art. 101). Die Verantwortung, die entsprechende Versicherung abzuschliessen, obliegt dem Kunden. Wir haften nur für die richtige Auswahl des eingesetzten Mitarbeiters.

8.

Ein unbefristeter Auftrag kann unter Einhaltung folgender Kündigungsfristen aufgelöst werden.
  • während der ersten drei Monate ununterbrochener Anstellung - mindestens zwei Tage
  • vom vierten bis und mit sechsten Monat ununterbrochener Anstellung - mindestens sieben Tage
  • ab dem siebten Monat einer ununterbrochenen Anstellung - genau ein Monat bzw. im Allgemeinen auf denselben Tag des folgenden Monats 

9.

Gerichtsstand ist das Domizil der entsprechenden work-shop Geschäftsstelle.
 
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