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Geschäftsbedingungen bei Vermittlung von Dauerstellen
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1. Honorar
Im Erfolgsfall, das heisst bei Vertragsabschluss mit einem von uns empfohlenen Bewerber, berechnen wir eine einmalige Pauschale für unsere Vermittlungstätigkeit von:
14% des Brutto-Jahreseinkommen
(Massgebend für die Berechnung des Brutto-Jahreseinkommens sind alle Lohnanteile inkl. Spesen uns sämtlichen Zulagen wie Provisionen, Tantiemen, Schichtzulagen usw. gemäss Lohnausweis)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, work-shop eine Kopie des rechtsgültigen abgeschlossenen Arbeitsvertrages zuzustellen.
2. Zahlungskonditionen
Das Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar.
3. Garantieleistung
Wir gewähren dem Auftraggeber für den Betrag des verrechneten Vermittlungshonorars eine Erfolgsgarantie für die Dauer der vertraglich vereinbarten Probezeit, maximal jedoch für 3 Monate. Muss ein work-shop vermittelter Mitarbeiter aus fachlichen oder persönlichen Gründen während der Probezeit entlassen werden, gewähren wir volle Rückerstattung der Vermittlungshonorares.
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4. Bewerberselektion
Bei der Bewerberselektion unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte.
5. Mandatsaufträge
Bei Mandatsübernahme oder Beratungen unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte.
6. Personaltreuhand
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Offerte.
7. Schutzklausel
Wird ein von work-shop empfohlener Kandidat vom Auftraggeber innerhalb der folgenden 12 Monate nach Unterbreiten der Bewerbungsunterlagen eingestellt, so sind wir berechtigt, das vollumfängliche Erfolgshonorar nachzufordern.
8. Geltung
Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als stillschweigend genehmigt und verbindlich bei der Entgegennahme des angeforderten Bewerberdossiers bzw. bei der Erteilung eines Auftrages.
9. Gerichtsstand
Das Domizil der entsprechenden work-shop Geschäftsstelle. |
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