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Geschäftsbedingungen
bei
Vermittlung von Dauerstellen
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1.
Honorar
Im Erfolgsfall, das heisst bei Vertragsabschluss mit einem von
uns empfohlenen Bewerber, berechnen wir eine einmalige Pauschale
für unsere Vermittlungstätigkeit von:
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10%
bis 90'000
Brutto-Jahreseinkommens |
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14%
ab 90'000
Brutto-Jahreseinkommens |
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(Massgebend für die Berechnung des
Brutto-Jahreseinkommens sind alle Lohnanteile
inkl. Spesen und sämtlichen Zulagen
wie Provisionen, Tantiemen, Schichtzulagen
usw. gemäss Lohnausweis)
(sämtliche Preise verstehen sich exkl. MwSt.)
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, work-shop
eine Kopie des rechtsgültig abgeschlossenen
Arbeitsvertrages zuzustellen.
2. Zahlungskonditionen
Das
Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto
zahlbar.
3. Garantieleistung
Wir
gewähren dem Auftraggeber für den Betrag des
verrechneten Vermittlungshonorars eine Erfolgsgarantie
für die Dauer der vertraglich vereinbarten Probezeit,
maximal jedoch für 3 Monate. Muss ein von work-shop
vermittelter Mitarbeiter aus fachlichen oder persönlichen
Gründen während der Probezeit entlassen werden,
gewähren wir volle Rückerstattung des Vermittlungshonorars.
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4. Bewerberselektion
Bei der Bewerberselektion unterbreiten Ihnen gerne eine individuelle Offerte.
5. Mandatsaufträge
Bei Mandatsübernahme oder Beratungen unterbreiten wir Ihnen
gerne eine individuelle Offerte.
6. Personaltreuhand
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle
Offerte.
7. Schutzklausel
Wird ein von work-shop empfohlener Kandidat
vom Auftraggeber innerhalb der
folgenden 12 Monate nach Unterbreiten der
Bewerbungsunterlagen eingestellt, so sind
wir berechtigt, das vollumfängliche Erfolgshonorar
nachzufordern.
8. Geltung
Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten als stillschweigend
genehmigt und verbindlich bei der Entgegennahme
des angeforderten Bewerberdossiers
bzw. bei der Erteilung eines Auftrages.
9. Gerichtsstand
Das Domizil der entsprechenden work-shop Geschäftsstelle.
(sämtliche
Preise verstehen sich exkl. MwSt.) |
Geschäftsbedingungen bei
Vermittlung von Temporärstellen

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Diese Geschäftsbedingungen basieren auf den neusten Grundlagen des
Arbeitsvermittlungsgesetzes(AVG).
1. Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierender
Bestandteil des Verleihvertrages resp.
der mündlichen Vereinbarung. Sie treten mit
jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und
gelten während der Dauer des Einsatzes unseres
temporären Angestellten beim Kunden. Der Kunde
anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als
verbindlich. Ist der Kunde mit diesen Bedingungen
nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren;
in diesem Fall wird der Einsatz unseres
Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag
resp. die mündliche Vereinbarung annulliert.
Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden innert 3
Tagen gelten die vorliegenden Bedingungen als
akzeptiert.
2. Unsere temporären Angestellten sind durch
einen Arbeitsvertrag an unsere Unternehmung
gebunden und stehen in keinem vertraglichen
Verhältnis zu unseren Kunden.
3. Der Stundentarif (inklusive aller Soziallei-stungen),
die Spesen, der Beginn und die Dauer des
Einsatzes werden im Voraus telefonisch vereinbart
und mit einer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.
Diese Abmachungen gelten jeweils
nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.
4. Der Kunde verpfl ichtet sich, die zur Arbeit
erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien
zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese
von unserem Angestellten vorschriftsgemäss
behandelt werden. Der Kunde verpfl ichtet sich,
alle notwendigen Massnahmen zum Schutze von
Leben und Gesundheit des Angestellten zu treffen
und sich an die der Tätigkeit entsprechenden,
gesetzlichen Vorschriften zu halten. Weiter ist der
Kunde dafür besorgt, dass unser Mitarbeiter die
Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.
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5. Ist ein Angestellter den Anforderungen des
Kunden entgegen den Erwartungen nicht gewachsen,
steht diesem das Recht auf Ruckweisung
ohne Verrechnung, innert der ersten vier Arbeitsstunden
zu, wobei wir uns sofort um eine
Ersatzkraft bemuhen werden.
6. Aufgrund des vom Kunden unterzeichneten
Arbeitsrapportes verrechnen wir die ausgewiesenen
Arbeitsstunden. Innert 10 Tagen nach Erhalt
der Rechnung erwarten wir die Uberweisung.
7. Unsere Angestellten geniessen unser volles
Vertrauen. Wir lehnen jedoch grundsatzlich jede
Verantwortung ab, falls er mit Geld, Wertpapieren,
empfi ndlichen oder kostbaren Waren zu tun hat,
oder falls er die ihm vom Kunden anvertrauten
Maschinen, Gerate und Materialien beschadigt.
Gegenuber Dritten arbeitet unser Angestellter
unter der Verantwortung des Kunden (OR Art.
101). Die Verantwortung, die entsprechende
Versicherung abzuschliessen, obliegt dem
Kunden. Wir haften nur fur die richtige Auswahl
des eingesetzten Mitarbeiters.
8. Ein unbefristeter Auftrag kann unter Einhaltung
folgender Kundigungsfristen aufgelost werden.
Kundigungsfristen:
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während
der ersten drei Monate ununterbrochener Anstellung - mindestens
zwei Tage |
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vom
vierten bis und mit sechsten Monat ununterbrochener Anstellung
- mindestens sieben Tage |
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ab dem siebten bis und mit zwölftem Monat ununterbrochener
Anstellung - ein Monat gemäss OR Art. 335c Abs 1 |
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ab
dem 13. Monat ununterbrochener Anstellung - zwei Monate
gemäss OR Art. 335c Abs. 1 |
9. Gerichtsstand ist das Domizil der entsprechenden
work-shop Geschaftsstelle.
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