Geschäftsbedingungen bei
Vermittlung von Dauerstellen

1. Honorar
Im Erfolgsfall, das heisst bei Vertragsabschluss mit einem von uns empfohlenen Bewerber, berechnen wir eine einmalige Pauschale für unsere Vermittlungstätigkeit von:

 • 10% bis 90'000
Brutto-Jahreseinkommens
 • 14% ab 90'000
Brutto-Jahreseinkommens
  (Massgebend für die Berechnung des Brutto-Jahreseinkommens sind alle Lohnanteile inkl. Spesen und sämtlichen Zulagen wie Provisionen, Tantiemen, Schichtzulagen usw. gemäss Lohnausweis) (sämtliche Preise verstehen sich exkl. MwSt.)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, work-shop eine Kopie des rechtsgültig abgeschlossenen Arbeitsvertrages zuzustellen.

2. Zahlungskonditionen
Das Honorar ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar.

3. Garantieleistung

Wir gewähren dem Auftraggeber für den Betrag des verrechneten Vermittlungshonorars eine Erfolgsgarantie für die Dauer der vertraglich vereinbarten Probezeit, maximal jedoch für 3 Monate. Muss ein von work-shop vermittelter Mitarbeiter aus fachlichen oder persönlichen Gründen während der Probezeit entlassen werden, gewähren wir volle Rückerstattung des Vermittlungshonorars.
4. Bewerberselektion
Bei der Bewerberselektion unterbreiten Ihnen gerne eine individuelle Offerte.

5. Mandatsaufträge
Bei Mandatsübernahme oder Beratungen unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte.

6. Personaltreuhand
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Offerte.

7. Schutzklausel

Wird ein von work-shop empfohlener Kandidat vom Auftraggeber innerhalb der folgenden 12 Monate nach Unterbreiten der Bewerbungsunterlagen eingestellt, so sind wir berechtigt, das vollumfängliche Erfolgshonorar nachzufordern.

8. Geltung

Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als stillschweigend genehmigt und verbindlich bei der Entgegennahme des angeforderten Bewerberdossiers bzw. bei der Erteilung eines Auftrages.


9. Gerichtsstand
Das Domizil der entsprechenden work-shop Geschäftsstelle.


(sämtliche Preise verstehen sich exkl. MwSt.)



Geschäftsbedingungen bei
Vermittlung von Temporärstellen


Diese Geschäftsbedingungen basieren auf den neusten Grundlagen des Arbeitsvermittlungsgesetzes(AVG).

1. Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Verleihvertrages resp. der mündlichen Vereinbarung. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Angestellten beim Kunden. Der Kunde anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich. Ist der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag resp. die mündliche Vereinbarung annulliert. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden innert 3 Tagen gelten die vorliegenden Bedingungen als akzeptiert.

2. Unsere temporären Angestellten sind durch einen Arbeitsvertrag an unsere Unternehmung gebunden und stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden.

3. Der Stundentarif (inklusive aller Soziallei-stungen), die Spesen, der Beginn und die Dauer des Einsatzes werden im Voraus telefonisch vereinbart und mit einer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.

4. Der Kunde verpfl ichtet sich, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem Angestellten vorschriftsgemäss behandelt werden. Der Kunde verpfl ichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit des Angestellten zu treffen und sich an die der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen Vorschriften zu halten. Weiter ist der Kunde dafür besorgt, dass unser Mitarbeiter die Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.
5. Ist ein Angestellter den Anforderungen des Kunden entgegen den Erwartungen nicht gewachsen, steht diesem das Recht auf Ruckweisung ohne Verrechnung, innert der ersten vier Arbeitsstunden zu, wobei wir uns sofort um eine Ersatzkraft bemuhen werden.

6. Aufgrund des vom Kunden unterzeichneten Arbeitsrapportes verrechnen wir die ausgewiesenen Arbeitsstunden. Innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erwarten wir die Uberweisung.

7. Unsere Angestellten geniessen unser volles Vertrauen. Wir lehnen jedoch grundsatzlich jede Verantwortung ab, falls er mit Geld, Wertpapieren, empfi ndlichen oder kostbaren Waren zu tun hat, oder falls er die ihm vom Kunden anvertrauten Maschinen, Gerate und Materialien beschadigt. Gegenuber Dritten arbeitet unser Angestellter unter der Verantwortung des Kunden (OR Art. 101). Die Verantwortung, die entsprechende Versicherung abzuschliessen, obliegt dem Kunden. Wir haften nur fur die richtige Auswahl des eingesetzten Mitarbeiters.

8. Ein unbefristeter Auftrag kann unter Einhaltung folgender Kundigungsfristen aufgelost werden. Kundigungsfristen:
-   während der ersten drei Monate ununterbrochener Anstellung - mindestens zwei Tage
-   vom vierten bis und mit sechsten Monat ununterbrochener Anstellung - mindestens sieben Tage
-   ab dem siebten bis und mit zwölftem Monat ununterbrochener Anstellung - ein Monat gemäss OR Art. 335c Abs 1
-   ab dem 13. Monat ununterbrochener Anstellung - zwei Monate gemäss OR Art. 335c Abs. 1


9. Gerichtsstand ist das Domizil der entsprechenden work-shop Geschaftsstelle.